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   BGH, 09.04.2013 - 5 StR 58/13   

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https://dejure.org/2013,8084
BGH, 09.04.2013 - 5 StR 58/13 (https://dejure.org/2013,8084)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2013 - 5 StR 58/13 (https://dejure.org/2013,8084)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2013 - 5 StR 58/13 (https://dejure.org/2013,8084)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 63 StGB
    Unzureichende Beweiswürdigung (fehlende Erörterung der Umstände der Identifizierungssituation); Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 62 StGB, § 63 StGB, § 223 StGB
    Strafverfahren: Beweiswert des Nichtbestreitens eines Tatvorwurfs; nochmalige Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßregel bei einer mehr als drei Jahre zurück liegenden Tat

  • rewis.io

    Strafverfahren: Beweiswert des Nichtbestreitens eines Tatvorwurfs; nochmalige Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 62
    Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Maßregel bei einer mehr als drei Jahre zurück liegenden Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - 5 StR 58/13
    Angesichts dessen ist es für den Senat nicht überprüfbar, ob der Identifizierungssituation eine verstärkte Suggestibilität innewohnte, der das Landgericht in seiner Beweiswürdigung hätte Rechnung tragen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, und vom 25. Januar 2006 - 5 StR 593/05, NStZ-RR 2006, 212).
  • BGH, 25.01.2006 - 5 StR 593/05

    Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Wiedererkennen;

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - 5 StR 58/13
    Angesichts dessen ist es für den Senat nicht überprüfbar, ob der Identifizierungssituation eine verstärkte Suggestibilität innewohnte, der das Landgericht in seiner Beweiswürdigung hätte Rechnung tragen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, und vom 25. Januar 2006 - 5 StR 593/05, NStZ-RR 2006, 212).
  • BGH, 09.05.2006 - 3 StR 111/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erneute Anordnung trotz

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - 5 StR 58/13
    Im Übrigen kann die nochmalige Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus neben einer bereits bestehenden Anordnung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann in Betracht kommen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie zur Erreichung des Maßregelziels erforderlich ist, weil von ihr Wirkungen ausgehen, die nicht bereits der erste Maßregelausspruch zeitigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10, NStZ-RR 2011, 41, und vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 6).
  • BGH, 21.07.2010 - 5 StR 243/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose

    Auszug aus BGH, 09.04.2013 - 5 StR 58/13
    Im Übrigen kann die nochmalige Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus neben einer bereits bestehenden Anordnung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann in Betracht kommen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie zur Erreichung des Maßregelziels erforderlich ist, weil von ihr Wirkungen ausgehen, die nicht bereits der erste Maßregelausspruch zeitigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10, NStZ-RR 2011, 41, und vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 6).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 288/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Vorliegen einer

    Dabei ist auch in Erwägung zu ziehen, inwieweit neu zu Tage getretenen Betreuungs- und Kontrollbedürfnissen durch eine Anpassung der bisherigen Unterbringung Genüge getan werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 629/16, NStZ-RR 2017, 170; Beschluss vom 9. April 2013 - 5 StR 58/13, Rn. 11; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10, NStZ-RR 2011, 41, 42 mwN).
  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 629/16

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Unterbringung in einem psychiatrischen

    Die Verhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann gewahrt, wenn das neue Urteil erhebliche Auswirkungen auf Dauer und Ausgestaltung des Maßregelvollzugs haben kann und das Erkenntnisverfahren in besserer Weise als das Vollstreckungsverfahren dazu geeignet ist, die neue Symptomtat sowie die sich darin widerspiegelnde Gefährlichkeit des Angeklagten bzw. Beschuldigten für alle an der Maßregelvollstreckung Beteiligten verbindlich festzustellen und damit Änderungen in der Ausgestaltung des Vollzugs oder die Anordnung von dessen Fortdauer zu legitimieren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 3 StR 111/06, BGHR StGB § 62 Verhältnismäßigkeit 6 mwN sowie Beschlüsse vom 9. April 2013 - 5 StR 58/13, StraFo 2013, 250 und vom 21. Juli 2010 - 5 StR 243/10, NStZ-RR 2011, 41; Urteil vom 17. September 2009 - 4 StR 325/09, RuP 2010, 57).
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